Stammtisch zur EU-Datenschutz-Grundverordnung

„Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten?“

Über die allgemeine Verunsicherung beim Datenschutz sowie Ziele, Risiken und Anforderungen in Verbindung mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung referierten Dipl. Ing. Gerd Dröge, (Arbeitssicherheit/ Arbeitsmedizin Dröge) sowie Unternehmensberater Wolfgang Schoppenhorst auf dem inhaltlich topaktuellen Vortragsabend der Unternehmergemeinschaft Ladbergen e.V. (Wir – Unternehmen für Ladbergen). Zum Unternehmerstammtisch, zu dem der Vorsitzende Holger Rickert und Geschäftsführer Jürgen Decker geladen hatten, kamen 32 interessierte Ladberger Unternehmerinnen und Unternehmer. Die Veranstaltung fand in den Räumlichkeiten der Waldschänke Kipp, Erpenbecker Siedlung 63, in Ladbergen statt.

Zu Beginn (19.30 Uhr) erläuterte Dipl. Ing. Gerd Dröge konkrete Hintergründe und Ziele der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung, die zum 25. Mai 2018 wirksam geworden ist. Die Grundverordnung gilt direkt und unmittelbar in allen EU-Mitgliedsstaaten und löst diverse einzelstaatliche Regelungen ab. Das neue Recht ist mit einer Stärkung der Verbraucherrechte und der Aufsichtsbehörden verbunden.

Für Unternehmen ergeben sich jedoch auch Chancen durch Erleichterungen bei der „Zweckänderung“ bei der Nutzung von Daten. Im Mittelpunkt der neuen Grundverordnung sind die klaren Regelungen zu Verantwortlichkeiten und Dokumentationspflichten der Unternehmen festgeschrieben. Dipl. Ing. Gerd Dröge geht davon aus, dass in der Konsequenz vermehrte Prüfungen durch Datenschutzbehörden zu erwarten sind und das Haftungsrisiko enorm ansteigen wird. Viele Unternehmer fürchten wohl behördliche Sanktionen und Abmahnvereine. In seinem Vortrag zeigte der Fachmann für Arbeitssicherheit u.a. auf, welche Sorgen wirklich berechtigt sind und welche Erleichterungen es für „kleine und mittlere Unternehmen“ gibt. Brauchen wir einen Datenschutzbeauftragten? Was muss in Sachen Internetauftritt passieren? Was sind Mindestanforderungen die erfüllt werden sollten? Wie sollen wir zukünftig mit den Daten unserer Mitarbeiter Kunden und Lieferanten umgehen? Welcher Datenschutz ist technisch und organisatorisch sinnvoll und notwendig? Wie sollen alle diese Anforderungen geregelt werden?

Abschließend machte Unternehmensberater Wolfgang Schoppenhorst in einem kurzweiligen Vortrag noch einmal deutlich, dass es in der Tat in vielen Unternehmen eine große Verunsicherung darüber gibt, was die ab dem 25.05. gültige neue europäische Datenschutzrichtlinie (DSGVO) wirklich bedeutet. Konkret skizzierte der Experte für Unternehmensberatung dann einige notwendigen Handlungsschritte für Unternehmen. Diese Hilfestellungen griffen die Anwesenden gerne auf – und viele Fragen wurden beantwortet.

So resümierten Holger Rickert und Jürgen Decker: „Der heutige Abend hat gezeigt, dass sich jedes Unternehmen mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung auseinandersetzen muss, um aktuelle Datensätze, Prozesse und Verträge zu überprüfen, zu bewerten und daraus die notwendigen Schritte für die Zukunft abzuleiten.“

 

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